Ramadan-Grundsätze für unsere Schule
1. Fasten vor der Pubertät
- Vor der Pubertät müssen Schüler*innen nicht fasten.
- Kleinere Kinder sollen schrittweise an das Fasten herangeführt werden.
- Es ist nicht sinnvoll, dass Kinder vom Kindergarten bis zur 4. Klasse während der Unterrichtszeit fasten.
- Fastende Kinder müssen ein Znüni dabeihaben, das sie bei Bedarf (z. B. Unterzuckerung) einnehmen dürfen.
- Wasser trinken soll für jüngere Kinder erlaubt bleiben.
2. Teilnahme am Unterricht
- Schüler*innen, welche Ramadan praktizieren, nehmen vollumfänglich am Unterricht teil.
- Während dem Skilager und der polysportiven Woche betreiben wir intensiv Sport. Die körperliche Belastung ist hoch. Aus diesem Grund empfehlen wir ein Aussetzen des Fastens während diesen Spezialwochen.
3. Pädagogische Anpassungen durch Lehrpersonen
Lehrpersonen berücksichtigen besondere Umstände durch innere Differenzierung, z.B.:
- Theorieunterricht statt Nahrungsmittelzubereitung und Essen im WAH
- Reduktion der körperlichen Belastung im Sportunterricht
4. Dispensation Bayram
- Für den Bayram (Eid-ul-Fitr) müssen Eltern spätestens zwei Wochen vor dem Feiertag ein Dispensationsgesuch mittels offiziellem Dispensationsformular an die Leitung Bildung einreichen.